
Urteil zur Ausübung der Osteopathie
Viele Physiotherapeuten sind überrascht, dass das OLG Düsseldorf (zum Urteil) einem PT verboten hat Osteopathie auszuüben, wenn er keine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Heilpraktiker oder Arzt) hat.
Um was geht es?
Osteopathie ist Ausübung der Heilkunde. Eine Person die Osteopathie ausüben möchte muss entweder approbierter Arzt sein, oder eine Erlaubnis als Heilpraktiker haben. Diese gesetzliche Regelung gibt es nunmehr seit ca. 90 Jahren!
Ein Verstoß gegen das HeilprG kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Aus diesem Grund bin ich Heilpraktiker, und werde auch nur als Heilpraktiker tätig.
Also: Wenn Osteopathie, dann ab zum Arzt oder Heilpraktiker
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