Kein Rezept für den Besuch beim Heilpraktiker nötig!
Ich werde immer wieder gefragt, ob den für den Besuch bei mir ein Rezept nötig ist.
Diese Frage ist einfach zu beantworten: Nein!
Heilpraktiker dürfen – ähnlich wie Ärzte – einen so genannten „First Contact“ ausüben.
Das bedeutet, dass der Patient den Heilpraktiker direkt aufsuchen darf. Eine Verordnung, ein Rezept, oder eine Überweisung sind nicht nur nicht nötig, sondern rechtlich gar nicht möglich. Es ist dabei auch egal, welche Therapieform (Homöopathie, Osteopathie, Hypnotherapie o.ä.) der Heilpraktiker ausübt.
Die Patienten können also völlig frei entscheiden, ob Sie zum Arzt oder zum Heilpraktiker möchten (Bei einigen Erkrankungen und in Notfällen ist es sicherlich wichtig und richtig direkt den Arzt aufzusuchen. Hierüber informiert Sie aber bei Bedarf jeder seriöse Heilpraktiker).
Sie haben Fragen? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit mir auf.
Faszien, Faszien, Faszien – wo man geht und steht wird man zur Zeit mit diesem Wort konfrontiert. Faszien sind nicht nur fast überall im Körper, sondern sogar in aller Munde. Von der Apotheken – Umschau bis zu den einschlägigen Frauenzeitschriften, kein Heft ohne Faszientraining und Faszienverklebung. Einzig die „Bäckerblume“ hat sich – meines Wissens nach – bisher einem Faszienartikel verwehrt.
In meinen täglichen Gesprächen mit Patienten bemerke ich immer wieder, dass viele Menschen eine ganz andere Vorstellung vom Begriff des Heilpraktikers haben, als ich sie habe. Viele verwechseln einen Heilpraktiker z.B. mit einem Homöopathen oder gehen davon aus, dass ein Heilpraktiker immer Alternativmedizin anbietet. Dies ist aber nicht richtig. Mit dem heutigen Blogeintrag möchte ich mal etwas Licht ins Dunkel bringen.