Kein Rezept für den Besuch beim Heilpraktiker nötig!
Ich werde immer wieder gefragt, ob den für den Besuch bei mir ein Rezept nötig ist.
Diese Frage ist einfach zu beantworten: Nein!
Heilpraktiker dürfen – ähnlich wie Ärzte – einen so genannten „First Contact“ ausüben.
Das bedeutet, dass der Patient den Heilpraktiker direkt aufsuchen darf. Eine Verordnung, ein Rezept, oder eine Überweisung sind nicht nur nicht nötig, sondern rechtlich gar nicht möglich. Es ist dabei auch egal, welche Therapieform (Osteopathie, Schmerztherapie, Hypnotherapie, Homöopathie o.ä.) der Heilpraktiker ausübt.
Die Patienten können also völlig frei entscheiden, ob Sie zum Arzt oder zum Heilpraktiker möchten (Bei einigen Erkrankungen und in Notfällen ist es sicherlich wichtig und richtig direkt den Arzt aufzusuchen. Hierüber informiert Sie aber bei Bedarf jeder seriöse Heilpraktiker).
Sie haben Fragen? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit mir auf.
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