Was der Schwabe (die Schwäbin) wissen will: „Und was koschtet mich des?“💶
Was kostet die Behandlung bei Bernd Aupperle?
Meine Konditionen sind sehr übersichtlich und simpel gehalten. Ich habe mich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen und Ärtzt*innen (GOP bzw. GOÄ) orientiert. Diese Gebühren sind aus meiner Sicht fair und angemessen.
Für eine Zeitstunde wird ein Honorar von 111 € fällig (analog Summe aus Ziffer 1 und Ziffer 870 der GOÄ).
Angefangene Stunden werden anteilig berechnet. Therapiesitzungen können evtl. aus mehreren Zeitstunden bestehen. Auch bei speziellen Behandlungen können evtl. Mehrkosten anfallen. Dies wird dem Patient*in/Klient*in jedoch vorher mitgeteilt. Kurze Beratungen u.ä. werden je nach Aufwand mit einer Einzelposition „Beratung“ je nach Dauer analog zur GOÄ/GebüH abgerechnet.
Abweichende Regelungen (Bürgergeld/Hartz 4 etc.) sind unter gewissen Umständen möglich (z.B. Ratenzahlung usw.). Bitte sprechen Sie mich diesbezüglich an!
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